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Sperrung der Einmündung Heinrich-Plett-Allee / Luxemburger Straße

Ab dem 1. September wird die Einmündung der Heinrich-Plett-Allee (HPA) in die Luxemburger Straße auf der Seite der Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde gesperrt. Dort müssen die Arbeiten am Kreuzungsbereich erfolgen.

Die Busse der Linie 58 fahren deshalb über die Brüsseler Straße. Dafür werden dort entsprechende Halteverbote eingerichtet. Die BSAG prüft derzeit noch die Engstellen. Aufgrund der erforderlichen Breite für den Linienverkehr wird die Brüsseler Straße zudem zur Einbahnstraße.

Die Sperrung wird voraussichtlich bis Ende November erforderlich sein.

Für den Autoverkehr bedeutet die Sperrung:

Wer aus Richtung Delmenhorst kommt, kann aus der Luxemburger Straße nur noch rechts auf die Heinrich-Plett-Allee in Richtung B75 abbiegen.

Aus Richtung Huchting fahrt ihr dann ebenfalls über die Brüsseler Straße zur Heinrich-Plett-Allee und von dort entweder zur B75 oder über die Luxemburger Straße Richtung Delmenhorst.

 

IHU e. V. in der Infobroschüre "Huchting"

Die Infobroschüre über den Stadtteil Huchting ist erschienen.

Neben einigen Informationen über den Stadtteil Huchting stellt sich die Interessengemeinschaft Huchting e. V. mit einem Eintrag und seinen Mitgliedern vor.

Die Broschüre ist im Ortsamt Huchting zu erhalten und bei einigen Unternehmen in Huchting.

Hier finden Sie einige Eindrücke der Broschüre als Bilder und einem kleinen Video.

Bilder Infobroschüre "Huchting"

Presseartikel im Weser Kurier

IHU stellt sich und seine Tätigkeit vor - und das seit 25 Jahren

Die Interessengemeinschaft Huchtinger Unternehmer e. V. - kurz IHU e. V. - hat einen redaktionellen Beitrag im Weser Kurier im Stadtteilkurier veröffentlicht.

Seit 25 Jahren ist die IHU e. V. ein Zusammenschluß von Unternehmern, Freiberuflern, Einzelhändler und Selbständigen im Stadtteil, um sich untereinander auszutauschen und den Stadtteil zu stärken.

Der redaktionelle Beitrag ist ausführlich und wir hoffen damit auch neue Mitglieder gewinnen zu können.

Neues von der Linie 1: Sperrung Huchtinger Heerstraße

Alle haben es kommen sehen und nun tritt es ein:

Sperrung Huchtinger Heerstraße in Höhe Heinrich-Plett-Allee ab dem 20. Juli bis zum Jahresende zur Herstellung der Wendeschleife.

Dazu ein Artikel aus dem Weser Report, den Sie als PDF-Dokument lesen können.

Parkplatz Roland Center: Querverbindung offen

Der Parkplatz am Roland-Center wurde fertiggestellt und verfügt nun über neuen Asphalt sowie markierte Parkbuchten. Besonders erfreulich: Die Querverbindung ist ab sofort wieder geöffnet, sodass eine Umfahrung des gesamten Centers nicht mehr nötig ist. Für diese Verbesserungen sind wir sehr dankbar – sie sparen allen Nutzerinnen und Nutzern viel Zeit.

KHL wieder offen

Nach langer Zeit: Die Kirchhuchtinger Landstraße wird heute wieder für den Verkehr freigegeben. Aktuell werden noch letzte Arbeiten durchgeführt, darunter das Verlegen von Kontaktschleifen und das Aufbringen von Markierungen für den Fußverkehr.

Seit dem Morgen sind die Absperrungen sowohl in der Kirchhuchtinger Landstraße als auch am Roland-Center größtenteils entfernt. Damit sind viele Wegebeziehungen, die während der Bauphase eingeschränkt waren, wieder nutzbar. Eine Ausnahme bildet der Bereich am Alten Dorfweg: Hier ist die Querungshilfe für den Fußverkehr noch nicht fertiggestellt, sodass eine Querung an dieser Stelle derzeit noch nicht möglich ist. Die Baustelleneinrichtungsfläche in der Werner-Lampe-Straße bleibt ebenfalls bestehen, jedoch können Fußgänger:innen und Radfahrende die Nebenanlagen bereits nutzen.

Ein wichtiger Hinweis: Die Lichtsignalanlage (Ampel) soll lt. Auskunft erst am Montag früh in Betrieb genommen werden. Bis dahin blinken wohl die Ampeln nur gelb, sodass an den Knotenpunkten besondere Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme erforderlich ist.

Wir danken allen für ihre Geduld während der Bauzeit und wünschen nun eine gute und sichere Fahrt.

Wichtige Informationen und Zeitschiene der Linie 1 Verlängerung

Alle relevanten Infos rund um die Kirchhuchtinger Landstraße in Kürze:

👉 Die Einbahnstraße auf der KHL führt aus Stuhr in Richtung B75.
❌ Was nicht möglich ist:
Von der B75 in Richtung Stuhr – weder über die KHL noch über das Gelände am Roland Center oder den Willakedamm. Auch wenn es vereinzelt versucht wird: Es funktioniert NICHT.
➡️ Ortskundige werden gebeten, alternative Routen zu nutzen. Es gibt andere Wege in Richtung Stuhr.
✅ Das Roland Center ist über die Werner-Lampe-Straße jederzeit erreichbar!
⚠️ Wichtig:
Einige nutzen derzeit vermeintliche „Abkürzungen“, die keine sind. Dabei werden mitunter sehr „kreative“ Wege durch den Park links der Weser gewählt, leider ohne Rücksicht auf andere. Das gefährdet Radfahrende und zu Fuß Gehende. Die Polizei wird hier verstärkt kontrollieren.

🚧 Zeitschiene: Straßenbahnausbau Huchting 2026

Die Vollsperrung der Kirchhuchtinger Landstraße wurde aufgehoben und durch eine Einbahnstraße in Fahrtrichtung Stuhr → B75 ersetzt. 

Hintergrund sind der Ausbau der Ostseite („An der Höhpost“) sowie der Schienen-Lückenschluss auf der Westseite im Bereich Willakedamm.

Für den Willakedamm gelten gestaffelte Regelungen:
Vom 7. April bis Mai 2026 ist das Abbiegen nur in Richtung Roland Center möglich.
Von Juni bis Juli 2026 ist die Zu – und Abfahrt Willakedamm gesperrt.

Das Roland Center bleibt durchgehend erreichbar; die Zu- und Abfahrt erfolgt über die Werner-Lampe-Straße.

Die Buslinie 58 verkehrt in einem kürzeren Takt. Die Linie 57 entfällt während der Maßnahme.

ca. April/Mai 2026
An der Einmündung Luxemburger Straße / Huchtinger Heerstraße wird eine provisorische Aufweitung hergestellt. 

Sie dient der Vorbereitung künftiger Verkehrsführungen, insbesondere für den VBN-Busverkehr aus Richtung Delmenhorst während der Sperrung der Huchtinger Heerstraße.

ca. April/Mai 2026 (für etwa vier Wochen)
Auf der B75-Brücke gilt eine Einbahnstraßenregelung mit wechselnder Fahrbahnfreigabe. Die Zufahrt in Richtung Delmenhorst aus Richtung Moordeich ist in diesem Zeitraum nicht möglich. 

Grund sind Arbeiten zum Einbau von Schienenauszugsvorrichtungen.

Ab Juni 2026
Die Einmündungen Mechelner Straße und Flämische Straße werden fertiggestellt.
Nach Abschluss der Arbeiten an der Ostseite der Heinrich-Plett-Allee wird der Verkehr auf die Westseite verlegt. 

Anschließend erfolgt der vollständige Ausbau der Ostseite.

Ab Juli 2026
Der Willakedamm wird im Bereich der Haltestelle an die BTE-Trasse angeschlossen. 

Zudem ist die Freigabe des Bahnübergangs „Auf den Kahlken“ geplant, wodurch ein weiterer Lückenschluss im Gleisbau erreicht wird.

Mitte Juli bis Dezember 2026
Für die Huchtinger Heerstraße ist, abhängig vom Baufortschritt und der vollständigen Freigabe der Kirchhuchtinger Landstraße, eine Vollsperrung vorgesehen. 

In diesem Zeitraum wird die Wendeschleife hergestellt; eine Durchfahrt ist nicht möglich.

Ende 2026 (Ausblick)
Die Hauptarbeiten könnten bis Jahresende weitgehend abgeschlossen sein. Eine Inbetriebnahme der Straßenbahn ist im Anschluss möglich, ein verbindlicher Termin steht noch aus.

Restarbeiten 2027
Auch nach Abschluss der Hauptarbeiten kommt es 2027 zu kleineren Einschränkungen. Geplant sind unter anderem die Wiederherstellung der Parkflächen am Roland Center, der weitere Ausbau der Anschlüsse an die Kirchhuchtinger Landstraße, der Rückbau des Provisoriums an der Luxemburger Straße sowie Arbeiten an den Zufahrten und Rampen der B75.

Straßenbahnverlängerung: Infoartikel

Im Weser Kurier sind einige Artikel über die Straßenbahnverlängerung in Huchting erschienen.

Seit über fünf Jahren, zieht sich der Ausbau der Straßenbahnverlängerung der Linie 1 und 8 nun hin. Viele Unternehmer/-innen und Freiberufler stöhnen unter der langen Bauzeit und es scheint kein Ende abzusehen. Viele haben schon aufgegeben oder haben sich anderweitig einen neuen Standort gesucht.

Aber auch die Huchtinger selber hoffen, das alles bald mal ein Ende findet, und Huchting wieder “einigermaßen” laufen wird.

Für nähere Informationen hat der Weser Kurier einige Artikel zusammengestellt. Diese hinterlegen wir hier als PDF Dokumente. Diese können Sie sich jederzeit ansehen.

Baustellen in Huchting -Einbahnstraße und Bus-Umleitungen ab 7. April

Sperrungen und Umleitungen geplant

Wie zuverlässig sind Bus und Bahn?

 

Wie geht es in Huchting mit der Sportgaststätte weiter?

Nach einem Brandanschlag in "Guido's Sportgaststätte" überlegt Guido Pascher, wie es nun weitergeht

Unser Mitglied Guido Pascher - Inhaber von “Guido's Sportgaststätte” - steht an einem Scheidweg. Denn man hat eine Brandanschlag auf seine Gaststätte verübt. Der Brand konnte rechtzeitig gelöscht werden, aber durch das Löschwasser und den Rauch sind starke Schäden entstanden. Es ist für Ihn ein Tragödie, denn im Moment versucht er irgendwie weiterzumachen, aber die Zukunft der Gaststätte aussieht, weiß niemand. Ein Artikel im Weser Kurier legt einen direkten Focus darauf. (Quelle: Weser Kurier)

News aus dem Stadtteil

Wichtige News aus dem Stadtteil Huchting für Unternehmer und Bürger

Alle Informationen entstammen der “Newsletter  Huchting - mehr L(l)eben im Stadtteil”:

Neuer Steg für Huchting: Ersatz für den Werner-Damke-Steg kommt

Der Werner-Damke-Steg, der seit 1987 eine wichtige Verbindung zwischen der Sackgasse Roggenkamp und der Huchtinger Heerstraße bot, wurde 2024 aufgrund von Baufälligkeit abgerissen. Jahrelang war unklar, welche Behörde für die Instandhaltung zuständig ist, weshalb notwendige Sanierungen ausblieben.

Nun hat die Deputation für Umwelt, Klima und Landwirtschaft den Neubau beschlossen. Geplant ist eine barrierefreie Spundwandlösung mit befestigtem Weg. Die Baukosten belaufen sich auf rund 700.000 Euro.

Die Umsetzung soll in den Jahren 2025 und 2026 erfolgen. Der Deichverband am linken Weserufer übernimmt dabei die Projektsteuerung. Die Anwohnerinnen und Anwohner können sich somit bald auf eine neue, sichere Verbindung freuen.

Wie zuverlässig sind Bus und Bahn in Huchting?

Die BSAG informiert über Pünktlichkeit, Anschlüsse und weitereBauarbeiten am Roland-Center

Dieses Thema interessierte die Huchtingerinnen und Huchtinger ganz besonders: Wie gut erreichen sie derzeit ihren Stadtteil mit öffentlichen Verkehrsmitteln?

Diese Frage geht ein Artikel vom 23. Februar 2026 aus dem Weser Kurier nach.

Wirtschafts-Identifikationsnummer

Ab Herbst 2024 wird eine neue Nummer eingeführt, um unternehmerische Organisationen noch besser identifizieren zu können. Die Neue Nummer nennt sich Wirtschafts-Identifikationsnummer und wird an alle wirtschaftlich Tätigen verschickt. Wer Sie bekommt, wann Sie kommt und warum, listen wir hier kurz auf.

Kurz Zusammengefaßt

Was ist die Wirtschafts-Identifikationsnummer und was ist Sie?

  • Die Wirtschafts-Identifikationsnummer ist eine neue Kennziffer zur Identifizierung von wirtschaftlich tätigen Vereinigungen oder Personen.
  • Voraussichtlich wird die W-IdNr. ab 01. November 2024 eingeführt. Die Vergabe soll bis zum Jahr 2026 abgeschlossen sein.
  • Mit der neuen Nummer sollen sich wirtschaftliche Vorgänge besser von privaten Angelegenheiten trennen lassen.
  • Die Nummer wird vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zugeordnet.
  • Unternehmen müssen die Wirtschafts-Identifikationsnummer nicht extra anfordern. Sie erhalten die Nummer automatisch vom Bundeszentralamt für Steuern.

Was ist die Wirtschafts-Identifikationsnummer?

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer (kurz: W-IdNr.) wird ab Herbst 2024 vom Bundesfinanzministerium für wirtschaftliche tätige Personen neu eingeführt, um unternehmerische Vorgänge von privaten Abläufen zu trennen. Unternehmer und Freiberufler erhalten neben der bisherigen Steuer-Identifikationsnummer ein zusätzliches Erkennungsmerkmal. Rechtliche Vorschriften zur Wirtschafts-Identifikationsnummer sind in § 139 c der Abgabenverordnung geregelt.

Quelle: Lexware.de

Wer erhält die Wirtschafts-Identifikationsnummer?

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer ist für alle Individuen in Deutschland gültig, die einer unternehmerischen Tätigkeit nachgehen. Hierzu zählen:

  • Unternehmen (gültig für alle Rechtsformen)
  • Freiberufler
  • Einzelkaufleute
  • Gewerbetreibende
  • Kleinunternehmer
  • Natürliche Personen, die wirtschaftlich tätig sind
  • Juristische Personen
  • Personenvereinigungen (z.B. gemeinnützige Organisationen, kulturelle oder sportliche Vereine)

Bei der Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer prüfen die Mitarbeiter grundsätzlich folgende Kriterien:

  • Inwiefern ist ein Angebot bzw. ein Verkauf von Waren oder Dienstleistungen zu erkennen.
  • Ausschlaggebend ist, dass für die durchgeführte Leistung oder das verkaufte Produkt ein Entgelt bezahlt wird.
  • Die Gewinnerzielungsabsichten sind in diesem Fall nicht relevant.

Quelle: Lexware.de

Wozu eine neue Nummer für Unternehmen?

Gewerbetreibende, Einzelunternehmer sowie Freiberufler geben bisher bei Behörden ihre Steuer-Identifikationsnummer an. Zusätzlich zur vorhandenen Steuernummer sollen Personen, die Einnahmen erwirtschaften, die neue Wirtschafts-Identifikationsnummer erhalten. Die Einführung der neuen Nummer hat folgende Gründe:

  • Sie dient dazu, betriebliche Vorgänge und private Aktionen genauer voneinander zu trennen.
  • Zudem soll mit dieser Nummer die Identifizierung im Rahmen des Besteuerungsverfahrens vereinfacht werden.
  • Personen, die mehreren unternehmerischen Beschäftigungen nachgehen, erhalten für jede einzelne Tätigkeit eine separate W-IdNr.
  • Mithilfe der Wirtschafts-Identifikationsnummer sollen auch bei Zuordnungen im Unternehmensbasisdatenregister helfen.

Ab wann wird die Wirtschafts-Identifikationsnummer eingeführt?

Der Start für die Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer ist für den Herbst 2024 angesetzt. Voraussichtlich soll mit dem 1. November 2024 der Prozess für die Verteilung beginnen. Bis Ende 2026 sollen dann alle betroffenen Unternehmen eine Wirtschafts-Identifikationsnummer bekommen haben. Bis dahin ist die Angabe der W-IdNr. deshalb nicht verpflichtend.

Quelle: Lexware.de

Wie wird die Wirtschafts-Identifikationsnummer vergeben?

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) sieht im Rahmen der Verteilung bestimmte Aspekte vor:

  • Die verantwortliche Finanzbehörde fordert hier für die betroffenen Unternehmen eine Nummer zur wirtschaftlichen Identifizierung an.
  • Für die Zuteilung der W-IdNr. ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zuständig.
  • Unternehmerisch tätige Personen müssen die Wirtschafts-Identifikationsnummer allerdings nicht gesondert beantragen. Sie erhalten die Nummer automatisch.
  • Wirtschaftlich Tätige, die bereits eine USt-IdNr. haben, werden über eine öffentliche Mitteilung u. a. im Bundessteuerblatt darüber informiert, wenn ihre USt-IdNr. zugleich als W-IdNr. zu verwenden ist.
  • Bei wirtschaftlich Tätigen, die noch keine USt-IdNr. besitzen, erfolgt die Mitteilung über ELSTER. Voraussetzung hierfür ist ein ELSTER-Benutzerkonto.
  • Wegen der technischen sowie organisatorischen Herausforderungen findet die Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer stufenweise statt.

Quelle: Lexware.de

Wie ist die Wirtschaft-Identifikationsnummer aufgebaut?

Damit die Behörden die wirtschaftlich Tätigen mithilfe der Wirtschafts-Identifikationsnummer finden und zuordnen können, sollte die Zusammensetzung der W-IdNr. bekannt sein. Diese setzt sich aus den folgenden Komponenten zusammen:

  • Am Anfang steht das Kürzel DE, welches für Deutschland steht.
  • Darauf folgen 9 Ziffern.
  • Es folgt ein Bindestrich mit weiteren 5 Ziffern. Diese bilden das relevante Unterscheidungsmerkmal, um Betriebsformen sowie Tätigkeiten voneinander zu differenzieren. Die Vergabe des Unterscheidungsmerkmals erfolgt stufenweise.

Quelle: Lexware.de

Wo wird die Wirtschafts-Identifikationsnummer angewendet?

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer kommt einerseits zur eindeutigen Identifizierung im Besteuerungsverfahren zum Einsatz. Darüber hinaus soll sie auch im Register für Unternehmensbasisdaten verwendet werden. Dieses Register befindet sich momentan im Aufbau und soll zukünftig durch einen behördenübergreifenden Austausch für eine bürokratische Entlastung der Unternehmen sorgen. Darin sollen bisher dezentral gesammelte Unternehmensdaten zusammengeführt werden:

 

1. SteuernummerZuordnungsnummer für das Finanzamt zur steuerlichen Bearbeitung
2. FirmennameUnter welchem Namen wird das Unternehmen gemäß §§ 17ff. Handelsgesetzbuch geführt?
3. ehemalige FirmennamenFalls das Unternehmen früher unter anderem Namen geführt wurde
4. RechtsformAls welche Unternehmensform wird die Firma geführt?
5. WirtschaftszweignummerIn welche wirtschaftlichen Branche ist das Unternehmen tätig?
6. amtlicher GemeindeschlüsselBei welcher Gemeinde ist die Firma gemeldet?
7. AdresseDie genaue Anschrift und der Firmensitz müssen angegeben werden.
8. Eintragung im HandelsregisterEine Aktenkopie aus dem Handelsregister, inkl. Angabe des Registergerichts mit Datum und Handelsregisternummer
9. FirmeneröffnungDatum bzw. genauer Zeitpunkt an der Betriebsöffnung
10. FirmeneinstellungDatum bzw. genauer Zeitpunkt der Betriebsschließung
11. FinanzamtZuständige Finanzbehörde
12. FirmenkennzeichenUnterscheidungsmerkmale nach Absatz 5a
13. KooperationenInformationen zu verbundenen Unternehmen

Quelle: Lexware.de

Bürokratieentlastungsgesetz: Das bringt das Gesetz (Auszug)

Ab dem 1. Januar 2025 greift das Bürokratieentlastungsgesetz und soll den Unternehmen Erleichterungen bringen. Dadurch sollen die Kosten für die Unternehmen sinken, die sie in die Bürokratie stecken. Wir listen hier einige Punkte auf, die die Entlastung bringen soll. Die Informationen sind nicht vollständig, bilden aber einen großen Teil der Fragen ab, die Sie sich als Unternehmer stellen.

Wichtige Maßnahmen im BEG III - Jahr 2020

  • Die Anhebung der Umsatzgrenze im Rahmen der Kleinunternehmerregelung nach § 19 Umsatzsteuergesetz auf 22.000 Euro
  • Die Erhöhung des Freibetrags für Leistungen zur Gesundheitsförderung der Arbeitnehmer auf 600 Euro
  • Die Anhebung der Grenzen bei der Lohnsteuerpauschalierung. 
  • Die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU).

Der Bundesrat stimmte am 18. Oktober 2024 dem Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) zu. Durch die zahlreichen Einzelmaßnahmen des Vierten “Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie” sollen der Beschleunigung von Geschäftsprozessen und der Reduzierung von Kosten dienen. Durch den Wegfall veralteter Regelungen und die Förderung der Digitalisierung sollen die Unternehmen in ihrer Wettbewerbsfähigkeit weiter gestärkt werden. Mit diesen Maßnahmen will die Bundesregierung eine jährliche Entlastung der deutschen Wirtschaft in Höhe von 944 Millionen Euro erzielen.

Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege

Neu ist, das die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von den jetzigen 10 Jahren, auf acht Jahre verkürzt wird. Besitzen einige Unternehmer ganze Räume mit Buchungsbelegen aus Altjahren, dann dürfen Sie ab dem 1. Januar 2025 einen Teil davon schreddern. 

Die Verkürzung der Aufbewahrungsfrist greift für alle Buchungsbelege, bei denen am Tag des Inkrafttretens des Gesetzes die bisherige 10-Jahresfrist noch nicht abgelaufen ist. Unternehmer müssen dabei beachten, dass die Verkürzung nicht für alle aufbewahrungspflichtigen Steuerbelege greift, sondern eben nur für Buchungsbelege. Die Aufbewahrungsfristen für die anderen Steuerunterlagen bleiben bestehen.

Diese Aufbewahrungsfristen gelten nach dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz:

 

§ 147 Abs. 1 Nr. …. AOAufbewahrungspflichtige UnterlagenFrist bisherFrist nach Bürokratieentlastungsgesetz
Nr. 1

Bücher u. Aufzeichnungen, Jahresabschlüsse, Inventare, Lageberichte,

Eröffnungsbilanzen, Arbeitsanweisungen u. Organisationsunterlagen

10 Jahre

10 Jahre

Nr. 2Empfangene Handels- oder Geschäftsbriefe (auch E-Mails)

6 Jahre

6 Jahre

Nr. 3Wiedergabe der abgesandten Handels- u. Geschäftsbriefe (auch E-Mails)

6 Jahre

6 Jahre

Nr. 4Buchungsbelege (z. B. Rechnungen)

10 Jahre

8 Jahre (neu)

Quelle: Lexware Wissen

Welche Unterlagen gehören zu den Buchungsbelegen?

Bei den Buchungsunterlagen handelt es sich um Unterlagen, die der Grund für eine Buchung waren.

Dazu gehören:

  • Rechnungen
  • Rechnungskopien
  • Steuer-, Gebühren- oder Beitragsbescheide
  • Lieferscheine
  • Lohn- und Gehaltslisten
  • Lohnabrechnungen
  • Werkstattrechnungen
  • Vertragsurkunden
  • Zahlungsanweisungen
  • Quittungen

Neuregelung im Bürokratieentlastungsgesetz zu Umsatzsteuer-Voranmeldungen

Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz enthält auch eine Erleichterung für Unternehmer, die zur Abgabe einer monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldung verpflichtet sind. Bisher ist eine monatliche Übermittlung Pflicht, wenn die Umsatzsteuerzahllast (= ermittelte Umsatzsteuer abzüglich Vorsteuererstattung) des Vorjahres mehr als 7.500 Euro betragen hat. Durch das Bürokratieentlastungsgesetz wurde dieser Schwellenwert ab 1. Januar 2025 von 7.500 Euro auf 9.000 Euro angehoben (§ 18 Abs. 2, 2a UStG). Das bedeutet im Klartext: Lag die Umsatzsteuerzahllast 2024 nicht über 9.000 Euro, sind Unternehmer 2025 nur zur elektronischen Übermittlung von vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen verpflichtet. 

Durch diese Neuregelung im Bürokratieentlastungsgesetz dürften 2025 deutlich mehr Unternehmer nur noch vierteljährliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen ans Finanzamt übermitteln müssen. Das bedeutet für viele Betriebe einen echten Bürokratieabbau, durch den Unternehmer während des Jahres mehr Zeit für die wichtigeren Ziele des unternehmerischen Alltags bekommen.

Vorteile durch Änderung der Inhalte im Bürokratieentlastungsgesetz auch bei Dauerfristverlängerung

Die Anhebung des Schwellenwerts für die vierteljährliche Abgabeverpflichtung für Umsatzsteuer-Voranmeldungen im Vierten Bürokratieabbaugesetz bringt auch finanzielle Erleichterungen für die Dauerfristverlängerung. Wer 2025 nur noch für jedes Quartal eine Umsatzsteuer-Voranmeldung ans Finanzamt übermitteln muss, kann bis zum 1. April 2025 über ELSTER einen elektronischen Antrag auf Dauerfristverlängerung stellen. Stimmt das Finanzamt zu, ist die Umsatzsteuer-Voranmeldung immer erst einen Monat später als gesetzlich vorgeschrieben fällig.

Im Gegensatz zur monatlichen Abgabeverpflichtung muss bei der Quartalsabgabe im Zusammenhang mit der Dauerfristverlängerung keine Sonderzahlung mehr geleistet werden. Das bedeutet eine zusätzliche Entlastung bei der Quartalsabgabe.

Quelle: Lexware Wissen

Förderung der Digitalisierung: Statt Schriftform reicht künftig oft die Textform

Bei vielen Rechtsgeschäften ist die Schriftform notwendig, so daß alle Seiten Dokumente ausdrucken müssen und diese werden dann unterschrieben. Dies Schriftformerfordernis soll durch die Textform ersetzt werden, wodurch eine digitale Form möglich ist, in diesem Falle eine E-Mail.

Arbeitsverträge können künftig digital geschlossen werden

Beispielsweise soll künftig für den Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen zum Arbeitsvertrag die Textform ausreichen. Auch Arbeitszeugnisse können künftig digital erstellt werden. Für Kündigungen und Aufhebungsverträge ist aber weiterhin die Schriftform vorgeschrieben.

Ausnahmen in Wirtschaftszweigen, die häufig von Schwarzarbeit betroffen sind

In Wirtschaftszweigen, die oft von Schwarzarbeit betroffen sind, gilt bei Arbeitsverträgen aber nach wie vor das Schriftformerfordernis. Hierzu gehören unter anderem:

  • Bau- und Gaststättengewerbe
  • Speditionswesen
  • Gebäudereinigung
  • Fleischwirtschaft
  • Wach- und Sicherheitsdienste

Quelle: Lexware Wissen